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Richtlinien China Visa für Tätige in Werbung, Medien und Religion

Antragsteller und Antragstellerinnen, die in den Bereichen Werbung, Medien oder Religion tätig sind, müssen bei der Beantragung ihrer China Visa folgende Richtlinien beachten:

  1. Die Bearbeitung dauert länger als die Beantragung anderer Visa-Typen.
  2. Es müssen bestimmte Zusatz-Unterlagen eingereicht werden.



Zu 1.: Die reguläre Bearbeitungszeit eines China Visum beträgt drei Werktage.
Dahingegen kann sich die Bearbeitung um mehrere Tage verzögern, insofern jemand entweder in den Bereichen Werbung und Medien oder Religion tätig ist. Eine Angabe, um wie viele Tage genau, lässt sich allerdings nicht treffen. Der Visumantrag wird von den Mitarbeitern der Visastelle an die Botschaft beziehungsweise das zuständige Konsulat weitergeleitet, wo die Entscheidung über die Visa-Erteilung getroffen wird.

Man sollte diesen Umstand in der zeitlichen Planung miteinbeziehen und das chinesische Visum rechtzeitig beantragen. Aber man sollte sich nicht allzu große Sorgen machen – in der Regel wird das Visum nach ein paar Tagen erteilt.


Zu 2.: Für die Beantragung von Visa China für Medien- oder Kirchen-Tätige müssen drei zusätzliche Dokumente eingereicht werden:

  • Ein selbstaufgesetztes Schreiben, in dem der Antragsteller/die Antragstellerin Auskunft über seinen/ihren Beruf gibt. Außerdem müsste bestätigt werden, dass keine journalistischen/missionarischen Tätigkeiten geplant sowie keine weiteren außer den im Reiseplan angegebenen Zwecke geplant sind.
  • Aus dem Reiseplan sollte tagesgenau beschrieben werden, welche Vorhaben in China geplant sind.
  • Aus dem Schreiben des Arbeitgebers müsste hervorgehen, welche Tätigkeit der Antragsteller/die Antragstellerin ausübt und welche Position er/sie dabei innehat. Bei einer Geschäftsreise müsste der Hintergrund erklärt werden. Bei einem privaten Besuch reicht die Bestätigung aus, dass die Reise zu privaten Zwecken erfolgt. 

    Die zusätzlichen Unterlagen müssen unterschrieben sowie mit Adresse und Telefonnummer versehen werden.

China Visum Sonderbestimmungen

Transit / Visumfreier Aufenthalt in China

Eine Sonderbestimmung, nach der deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen kein China Visum benötigen, bildet in bestimmten Fällen der Transit-Aufenthalt. Es können zwei Transit-Arten unterschieden werden:

  1. Der durch ein internationales Abkommen geregelte Transit-Aufenthalt am Flughafen: Wird der Flughafen zwecks Umstieg zum Weiterflug nicht verlassen, ist weltweit kein Visum erforderlich.
  2. Die in China vereinzelt gültige 72-Stunden beziehungsweise 144-Stunden-Regelung zum visumfreien Aufenthalt: In einigen chinesischen Großstädten wie Chongqing, Guilin oder Chengdu werden für bis zu 72-Stunden keine Visa benötigt. In Shanghai, Peking und Guangzhou ist sogar ein Aufenthalt bis zu maximal 6 Tage visumfrei. Allerdings ist diese Regelung mit folgenden Auflagen verbunden: Zum einen darf der Reisende während des Aufenthalts den Stadtbezirk nicht verlassen. Zum anderen muss der Aufenthalt als Zwischenstopp ausgehend von Europa nach Ost- oder Südostasien oder auch nach Neuseeland oder Australien erfolgen bzw. in die andere Richtung. Es muss also ein Weiterflug in Flugrichtung vorliegen, d.h. diese Option kann nicht auf dem Heimflug nach Deutschland genutzt werden, wenn die Reise in Deutschland begonnen wurde.

Hongkong und Macau visumfrei

Hongkong visafrei bereisen
Beeindruckender Abendhimmel über Hongkong

Die Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau gehören zwar politisch zu China, folgen aber visa-rechtlich eigenen Sonderbestimmungen.Sowohl für Hongkong als auch für Macau brauchen deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen für einen bis zu dreimonatigen Aufenthalt zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken kein China Visum. Möchten Sie allerdings vor Ort studieren, eine Arbeit aufnehmen, ein Praktikum durchführen oder länger als drei Monate bleiben, müssen Sie ein Visum direkt beim zuständigen Konsulat beantragen. Antragsteller/innen müssen sich darauf einstellen, dass die Bearbeitung sehr lange dauern kann.

Möchten Sie von Hongkong oder Macau in die Volksrepublik einreisen, wird ein Visum China benötigt, das vor Abreise in Deutschland beantragt werden muss. Beachten Sie auch, dass ein Ausflug nach Hongkong oder Macau ausgehend von einem anderen chinesischen Ort mit einer zweifachen Einreise nach China verbunden ist. In dem Fall müssten Sie bereits im Visumantrag berücksichtigen, dass Sie eine zweimalige Einreise beantragen und entsprechend eine Erklärung bzw. Reisetickets beifügen, die diese Absicht untermauern.

Hainan Visumbestimmung

Sonnenaufgang Hainan
Über Hainans grüner Landschaft geht die Sonne auf.

Deutschland gehört neben Russland und der Republik Korea zu den drei Ländern, deren Staatsbürger/innen bei einer Gruppenreise von mindestens zwei Personen und einer maximalen Aufenthaltsdauer von 21 Tagen kein China Visum für die Provinz Hainan beantragen müssen. Allerdings muss die Reise durch einen internationalen Reiseveranstalter organisiert sein, der beim staatlichen Fremdenverkehrsamt in China registriert ist.

Passinhaber/innen von 21 weiteren Ländern, darunter einige europäische Länder wie Frankreich, Österreich, Schweiz, Spanien oder Großbritannien sowie Malaysia, Thailand oder Indonesien benötigen bei einer Gruppenreise von wenigstens 5 Personen und einem Aufenthalt von bis zu 15 Tagen keine Visa – sofern die Reise durch einen internationalen Reiseveranstalter organisiert ist, der beim staatlichen Fremdenverkehrsamt in der Volksrepublik registriert ist.

Tibet und das China Visum

Tibet gehört zur Volkrepublik China, deswegen muss auch für Reisen in diese Region ein China Visum beantragt werden. Allerdings gestaltet sich die Beantragung aufgrund der angespannten politischen Situation häufig als schwierig. Generell empfiehlt es sich nur zusammen mit einer organisierten Gruppe einzureisen; Individualtouristen erhalten prinzipiell auch keine Visa für Tibet. Der Reiseveranstalter der Gruppenreise muss allerdings über eine amtliche Genehmigung verfügen, die Reisen nach Tibet gestattet. Zudem ist eine spezielle Einreisegenehmigung für Tibet erforderlich. Diese wird aber direkt vom chinesischen Reiseveranstalter für Sie eingeholt. Sie müssen sich also nicht selbst darum kümmern, aber im Hinterkopf behalten, dass dieses Dokument für die Einreise notwendig ist.

Die Teilnahme an solchen Reisen ist erlaubt, dennoch kann die Angabe zum geplanten Besuch Tibets im Visumantrag dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird. Am besten gehen Sie also sensibel mit der Information um und lassen sich frühzeitig, zum Beispiel bei einer China Visumagentur beraten, wenn Sie eine Reise nach Tibet planen.

 

Tibet Berge Schnee
In den Bergen von Tibet liegt zuweilen Schnee.