Übersicht über FAQ zum China Visum

Übersicht über häufige Fragen (FAQs), die bei der Beantragung eines China Visum entstehen:

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    • Ab wann brauche ich ein China Visum?

      Grundsätzlich besteht in China Visumpflicht, d.h. Sie brauchen, sobald Sie chinesischen Boden betreten, ein Visum. Es gibt für Transits einige wenige Ausnahmeregelungen. Für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt, aber auch für sämtliche andere Reisegründe, wird immer ein Visum für China fällig.


    • Wie lange dauert die Bearbeitungszeit von China Visa?

      Die Bearbeitungszeit beginnt ab dem Tag, an dem Ihre Unterlagen bei der chinesischen Visastelle bzw. einer beauftragten Visum Agentur eingehen. Die schnellste Bearbeitung dauert bis zur Fertigstellung Ihres China Visums in der Regel drei bis vier Werktage. Für besonders eilige Reisen gibt es das Express Visum, das innerhalb von 24 Stunden erteilt wird – seit Mai 2019 sogar für Anträge jedweden Visa-Typs.
      Samstage, Sonn- und Feiertage gelten weder bei der Visastelle noch bei Visa Agenturen als Werktage. Bitte beachten Sie auch die chinesischen Feiertage, wie das chinesische Neujahrsfest oder den Nationalfeiertag, an denen die Visastellen geschlossen bleiben. Bis Sie Ihren Pass mit dem China Visum wieder in den Händen halten, vergeht zusätzlich die Zeit, die für den Rückversand benötigt wird. Das sollten Sie unbedingt in Ihrer Zeitplanung berücksichtigen.


    • Was kostet ein China Visum?

      Die China Visum Kosten hängen unter anderem von der Staatsangehörigkeit ab. Die Preise setzen sich aus der Gebühr für die Botschaft sowie der Handling-Gebühr der von der chinesischen Botschaft beauftragten Visastelle zusammen. Sofern Sie eine Visum Agentur mit der Beantragung Ihres China Visum beauftragen, kommen hierzu noch die Servicegebühren, die je nach Bearbeitungszeit und Aufwand variieren.


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    • Im Antragsformular gibt es die Möglichkeit, den Express-Service in Anspruch zu nehmen. Was bedeutet das genau?

      Damit ist es möglich, ein China Visum innerhalb von 24 Stunden zu bekommen. Wenn Ihre Antragsunterlagen bis 15 Uhr beim Chinese Visa Application Service Center eingehen, ist Ihr Visum am Folgewerktag bis 14 Uhr abholbereit.


    • Ich habe den Antrag für eine andere Person ausgefüllt. Muss ich den Antrag nun unterschreiben oder der Antragsteller?

      Seit Einführung des Antragformulars V.2013 gibt es die Möglichkeit, den China Visa Antrag von einer anderen Person ausfüllen zu lassen. Diese Option bleibt auch mit dem neuen Visumantrag aus dem Jahr 2019 bestehen. Die Person, die anstelle des Antragstellers die Angaben eingetragen hat, muss an der dafür vorgesehenen Stelle unterschreiben. Das vorgesehene Feld, für die Unterschrift der reisenden Person, muss allerdings zusätzlich vervollständigt werden.


    • Was muss ich für ein China Geschäftsvisum beachten?

      Für ein China Geschäftsvisum wird eine Einladung Ihres Geschäftspartners verlangt. Diese muss bestimmte formale Kriterien erfüllen: Vor allem dürfen die Adresse und die Telefonnummer sowie der Firmenstempel mit Unterschrift nicht fehlen. Außerdem muss Ihr Name mit Geburtsdatum sowie der Aufenthaltszeitraum aufgeführt werden. Die Passnummer ist nicht mehr zwingend erforderlich, da es in der Vergangenheit häufig zu Zahlendrehern und damit zu Komplikationen kam. Seit Anfang des Jahres 2015 ist außerdem vorgeschrieben, dass aus der Firmeneinladung ganz eindeutig die Art der Geschäftsbeziehung sowie der genaue Reisezweck hervorgehen.
      Die Einladung bildet die Voraussetzung für die Erteilung von China Geschäftsvisa. Ansonsten sind die allgemeinen Unterlagen vorzulegen: das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit Foto und der Reisepass im Original. Sollten Sie für Ihre China Visa eine Visumagentur beauftragen, fügen Sie den Dokumenten zusätzlich das Auftragsformular der Firma hinzu.


    • Ich möchte in China Freunde besuchen. Ich werde während meines Aufenthaltes bei ihnen wohnen, deswegen habe ich keine Hotelbuchungen. Kann ich das Touristenvisum auch ohne Hotelbuchungen beantragen?

      Statt Hotelbuchungen können Sie eine unterschriebene Einladung eines Freundes/einer Freundin in China vorlegen. Aus dieser sollten Adresse und Telefonnummer des/r Gastgeber/in hervorgehen. Außerdem sollte das Einladungsschreiben den Namen des/der Reisenden mit Geburtsdatum sowie eine Angabe zum Aufenthaltszeitraum enthalten. Wenn der/die Einladende Chinese/Chinesin ist, ist der Einladung außerdem eine Kopie der ID-Card (chinesische Variante des Personalausweises) hinzuzufügen. Sofern es sich bei dem/der Freund/in um eine/n in China lebende/n Ausländer/in handelt, ist es erforderlich, zwei Kopien aus dem Reisepass des/der Einladenden beizufügen: die erste Seite mit dem Foto sowie die Seite mit der gültigen Aufenthaltsgenehmigung für China.Nur durch die Vorlage einer Einladung entfallen bei der Beantragung von China Touristenvisa sowohl die Vorlage der Hotelreservierungen als auch die der Flugreservierungen. Ansonsten sind die allgemeinen Unterlagen vorzulegen: der ausgefüllte und unterschriebene China Visum Antrag mit Foto und der Reisepass im Original. Wenn Sie eine Visumagentur beauftragen, füllen Sie bitte auch deren Auftragsformular aus und legen es Ihrem Antrag für ein Chinavisum bei.


    • Ich möchte sechs Wochen durch China reisen. Muss ich dafür die gleichen Unterlagen einreichen wie für ein reguläres China Touristenvisum für 30 Tage?

      Für ein China Touristenvisum, das für mehr als 30 Tage ausgestellt werden soll, müssten Sie eine Kopie der Flugreservierung für Ihren Hinflug sowie Ihre Hotelbuchungen für den gesamten Zeitraum vorlegen. Außerdem wird in diesem Fall ein detaillierter Reiseplan verlangt, der jeden einzelnen Tag Ihres Aufenthalts mit den geplanten Unternehmungen dokumentiert. Ansonsten sind die gleichen Unterlagen vorzulegen: das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit Foto und der Reisepass im Original. Jede Visaagentur hat zudem ein Auftragsformular. Wenn Sie sich für die Beschaffung Ihres China Visums auf diesem Weg entscheiden, legen Sie also auch dieses Dokument bei.