Beglaubigung für China Visum

Je nachdem, was Reisende in China vorhaben, wird eine Beglaubigung der Dokumente für das China Visum durch die chinesische Botschaft verlangt. Die Forderung nach beglaubigten Dokumenten wird zum Beispiel bei der Beantragung eines Arbeitsvisums oder von Langzeitvisa für Angehörige gestellt.

Nachweise wie eine Heirats- oder Geburtsurkunde, ein Führungszeugnis oder eine Meldebescheinigung werden bei der chinesischen Botschaft in Berlin zur Endbeglaubigung eingereicht. Allerdings werden die Dokumente nur angenommen, wenn sie bereits bei den entsprechenden Ämtern auf Landesebene sowie beim Bundesveraltungsamt vorbeglaubigt wurden.

Dieser Vorgang kann, je nach Arbeitsabläufen auf den Ämtern, mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund sollten Sie sich frühzeitig um die Durchführung der Beglaubigung kümmern. Einige Visumagenturen bieten den Service an, die sogenannten Legalisationen durchzuführen.

Eine Agentur kümmert sich, wenn gewünscht, auch um die vorgelagerten Beglaubigungen durch Notare, Gerichte, Landesämter sowie durch das Bundesverwaltungsamt.

Hier können Sie eine Agentur beauftragen und das Auftragsformular herunterladen:

Folgendes ist bei Beglaubigungen für das China Visum zu beachten:

    • Die Endbeglaubigung bei der Botschaft wird nur bei vorbeglaubigten Dokumenten vorgenommen.
    • Vorbeglaubigungen müssen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene durchgeführt werden.
    • Die zu beglaubigten Dokumente müssen im Original vorliegen.
    • Einige Dokumente wie Heiratsurkunden, Führungszeugnisse oder Meldebescheinigungen müssen aktuell (d.h. nicht älter als drei Monate) sein.

    Neben den oben genannten Unterlagen werden gegebenenfalls Legalisationen für weitere Dokumente wie Verträge, Rechnungen, Vollmachten, Handelsregisterauszüge oder dergleichen notwendig. Am besten lassen Sie sich frühzeitig beraten um den genauen Ablauf zu erfahren und um eine Verzögerung des ohnehin aufwendigen Prozesses zu vermeiden.


Legalisation / Urkundenbeglaubigung
Preis und Bearbeitungszeiten bei der chinesischen Botschaft in Berlin (Stand 05.04.2019)

Normal (4 Tage) Beschleunigt (2-3 Tage) + €21,00 Same Day + €31,00
Urkunden für zivile Angelegenheiten chinesischer Staatsbürger € 6,00 € 27,00 € 37,00
Urkunden für Geschäftsangelegenheiten chinesischer Staatsbürger € 13,00 € 34,00 € 44,00
Urkunden für zivile Angelegenheiten nicht-chinesischer Staatsbürger € 15,00 € 36,00 € 46,00
Urkunden für Geschäftsangelegenheiten nicht-chinesischer Staatsbürger € 35,00 € 56,00 € 66,00

Dokumente, die noch am selben Tag beglaubigt werden sollen, müssen der chinesischen Botschaft in Berlin bis 11 Uhr vorliegen. Achtung: Die Zahlung dort wird ausschließlich mit EC-Karte akzeptiert.