Infos zur Beantragung des China Arbeitsvisums

Ein China Arbeitsvisum (Z-Visum) beantragen

Das Arbeitsvisum (Z-Visum China) wird beantragt, wenn Sie ein geregeltes Beschäftigungsverhältnis in China anstreben. Dies ist meistens bei längeren Aufenthalten von mehr als 180 Tagen der Fall. Für kürzere Aufenthalte, während denen Sie zum Beispiel innerhalb von ein paar Tagen Montagearbeiten durchführen oder einen Geschäftspartner/eine Geschäftspartnerin für Verhandlungen treffen, ist ein China Geschäftsvisum ausreichend.

Handwebstuhl China
Blick auf einen chinesischen Handwebstuhl

Erforderliche Unterlagen für China Arbeitsvisa

Neben den allgemeinen Antragsunterlagen* wie dem ausgefüllten und unterschriebenen China Visum Antrag, einem Foto (Maße 3 x 4 cm) und Ihrem Reisepass im Original, brauchen Sie für die Beantragung Ihres China Arbeitsvisum eine Arbeitserlaubnis für China. Ihr chinesischer Arbeitgeber kann diese für Sie beim „Office for Foreign Experts“ besorgen. Da die Arbeitserlaubnis mit einem Barcode versehen ist, reicht es, einen ausgedruckten Scan bei der Visastelle vorzulegen.

Das Arbeitsvisum (Z-Visum China) wird beantragt, wenn Sie ein geregeltes Beschäftigungsverhältnis in China anstreben. Dies ist meistens bei längeren Aufenthalten von mehr als 180 Tagen der Fall. Für kürzere Aufenthalte, während denen Sie zum Beispiel innerhalb von ein paar Tagen Montagearbeiten durchführen oder einen Geschäftspartner/eine Geschäftspartnerin für Verhandlungen treffen, ist ein China Geschäftsvisum ausreichend.

*Seit September müssen ausländische Passinhaber, die in Deutschland leben, eine Aufenthaltserlaubnis (Nicht-EU-Bürger) vorweisen.

Jade bearbeiten
Die faszinierende Kunst, Jade zu bearbeiten.

Aufenthaltsgenehmigung für das chinesische Arbeitsvisum

Sie erhalten bei Beantragung des Arbeitsvisums für China erst einmal eine Einreiseerlaubnis mit einer Gültigkeit von drei Monaten und einem Aufenthalt von zunächst nur 30 Tagen. Das bedeutet, dass Sie innerhalb von 90 Tagen