Geschäftliches Meeting in China

Beantragung Ihres China Geschäftsvisum in Deutschland

Wann Sie ein China Geschäftsvisum (China Business Visum) beantragen

Um in China geschäftlich tätig werden zu dürfen, müssen Sie ein China Geschäftsvisum beziehungsweise China Business Visum (M) beantragen. Das Geschäftsvisum unterscheidet sich vom China Arbeitsvisum hauptsächlich hinsichtlich der Aufenthaltsdauer. Ein Business China Visum wird im Regelfall dann beantragt, wenn der Aufenthalt nicht mehr als 180 Tage beträgt.

Sie können für ein Geschäftsvisum entscheiden, wie viele Einreisen Sie gern hätten. In Abhängigkeit von der Anzahl der Einreisen ändern sich die Aufenthaltsdauer und die Visagültigkeit.

Bei einfacher Einreise ist das Visum 3 Monate gültig und Sie können sich bis zu 30 Tage lang in China aufhalten.

Für die zweifache Einreise ist ein Gültigkeitszeitraum von 6 Monaten vorgesehen und Sie können jeweils 60 Tage in China bleiben.

Ein Visum mit Mehrfacheinreise ist 12 Monate gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von 90 Tagen pro Einreise. Voraussetzung ist, dass Sie bereits vorher einmal mit einem gültigen Visum in China gewesen sind.

Welche dieser drei Optionen Sie wählen, hängt einzig und allein von Ihrer Einladung ab. Die Daten der Einladung müssen sich mit denen im Antragsformular decken, sonst wird das Visum nicht so wie gewünscht ausgestellt.

In der Regel handelt es sich bei Aufenthalten, für die China Geschäftsvisa beantragt werden, um Verhandlungen mit chinesischen Geschäftspartnern, um Montagearbeiten oder um den Besuch einer Messe. Sofern Sie bei einer Messe keine Geschäfte tätigen und nur als Besucher auftreten wollen, ist die Beantragung eines China Touristenvisums ausreichend.

Am besten schon morgen mit Geschäftsvisum nach China: der Express-Service macht es möglich

Express-Visa werden regulär innerhalb von 24 Stunden erteilt, sofern die Antragsunterlagen vollständig vor 15 Uhr bei der chinesischen Visastelle vorliegen. Hierfür ist es noch wichtiger, dass Sie Ihre Unterlagen sorgfältig prüfen (lassen). Nichts ist ärgerlicher, als ein vergessenes Dokument, eine klitzekleine vergessene Angabe, die dazu führt, dass die Visumsaustellung verzögert wird. Denn Anträge, die lückenhaft sind, nimmt das Chinese Visa Application Service Center schlichtweg nicht an. Somit wird auch die weiterführende Bearbeitung bei der Botschaft verschoben bis der nächste Schwung an Visaanträgen intern weitergereicht wird – ein Prozess, den Sie leider unter keinen Umständen beschleunigen können. Vollständige Unterlagen sind also das A und O für das Gelingen eines China Express Visums für Ihre Geschäftsreise.

China Geschäftstreffen
Bei Geschäftstreffen in China sollten Sie ganz besonders auf dortige Gepflogenheiten achten um erfolgreich zu sein.

Erforderliche Unterlagen für China Geschäftsvisa

Für die Beantragung Ihrer China Geschäftsvisa benötigen Sie vor allem die Einladung Ihres Geschäftspartners in China. Diese muss bestimmte Kriterien erfüllen:

  1. Das Schreiben muss in China von der Firmenleitung ausgestellt und unterschrieben werden.
  2. Adresse und Telefonnummer dürfen nicht fehlen – am besten wird die Einladung auf dem Geschäftspapier der Firma ausgestellt, das automatisch die komplette Anschrift beinhaltet.
  3. Die Einladung muss neben der Unterschrift mit dem Stempel der Firmenleitung versehen sein.
  4. Vor- und Nachname des Antragstellers/der Antragstellerin sowie Geburtsdatum muss angegeben sein, ebenso der Zeitraum, in dem der Besuch stattfinden soll.
  5. Aus dem Schreiben muss der Zweck der Reise hervorgehen.
  6. Die Geschäftsbeziehung zwischen der einladenden Firma und der Firma des Antragsstellers muss genau erklärt werden.

Bei der Beantragung des China Geschäftsvisums muss das Einladungsschreiben des Geschäftspartners nicht im Original vorgelegt werden. Das impliziert, dass es einfach als E-Mail–Anhang an Sie nach Deutschland übermittelt werden kann. Der ausgedruckten Einladung legen Sie Ihre weiteren Unterlagen wie den ausgefüllten und unterschriebenen China Visum Antrag, ein Foto (Maße etwa 3 x 4 cm) und den Reisepass im Original bei. Seit September müssen ausländische Passinhaber, die in Deutschland leben, eine Aufenthaltserlaubnis (Nicht-EU-Bürger) vorweisen.