Erklärung der Angaben anhand eines chinesischen Muster-Visums

Das chinesische Visum enthält eine Reihe an Informationen, die zur besseren Verständlichkeit anhand des Muster-Visums erklärt werden sollen.

    1. Unter „Category“ (Kategorie) wird angezeigt, um welchen Visum-Typ es sich handelt: Touristenvisum – L, Geschäftsvisum – M, Arbeitsvisum – Z, Angehörigenvisum – S1/S2 bzw. Q1/Q2, Studentenvisum – X1/X2, Kulturvisum – F.
    2. „Enter before“ (Einreise vor) gibt das Datum an, bis wann die erste Einreise nach China erfolgt sein muss. Ab dem Tag der Einreise kann sich der Passhalter/die Passhalterin so lange im Land aufhalten, wie ein Aufenthalt gewährt wurde. Verstreicht das Datum unter „Enter before“, ist das Visum nicht mehr gültig.
    3. Das „issue date“ (Austellungsdatum) verdeutlicht, wann das Visum erteilt wurde. Ab dem Tag der Ausstellung ist das Visum in der Regel 90 Tage gültig, innerhalb derer Sie eingereist können. Für manche Visa-Typen (beispielsweise das Kulturvisum) gelten andere Gültigkeitszeiträume. Beachten Sie diese Daten also besonders sorgfältig.
    4. An dieser Stelle steht der vollständige Name („full Name“) des Antragstellers/der Antragstellerin. Beim Ausfüllen des Antrags für das Visum China sollte man den Namen mit allen Vornamen wie im Pass angeben, ansonsten kann es bei der Einreise zu Schwierigkeiten kommen.
    5. Hier wird das Geburtsdatum („birth date“) des Antragstellers/der Antragstellerin eingetragen. Sie sollten unbedingt darauf achten, keinen Zahlendreher einzubauen, da bei Visum-Erteilung durch die chinesische Visastelle und bei Einreise nach China die Daten mit den Passdaten abgeglichen werden.
    6. Hier finden Sie die Anzahl der möglichen Einreisen („entries“). Im Visumantrag geben Sie die Anzahl der gewünschten Einreisen an. Dieser Wunsch wird dann bei der Visastelle geprüft und entsprechend der Unterlagen vergeben.
    7. In der Regel ist die Dauer des Aufenthalts („duration of each stay“) auf 30 Tage begrenzt, kann aber auch bei bestimmten Visum-Typen mit entsprechenden Nachweisen 60, 90 oder 180 Tage betragen.
    8. Das Schriftzeichen unter „issued at“ (ausgestellt in) zeigt die Stadt der Visastelle an, in der das Visum erteilt wurde – also entweder München, Frankfurt am Main, Berlin oder Hamburg. Da die Stadt auf Chinesisch angegeben ist, gibt es eine Faustregel zur Übersetzung: Vier Schriftzeichen stehen immer für Frankfurt am Main, drei Schriftzeichen bedeuten München, zwei Schriftzeichen bedeuten entweder Berlin oder Hamburg. Berlin erkennen Sie darin, dass die Schriftzeichen stilisierte Bäume erhalten (sie sind von dem Zeichen für Wald abgeleitet).
    9. An dieser Stelle steht die Reisepassnummer („passport no.“) des Antragstellers/der Antragstellerin.