Besuchervisum China

Wissenswertes über Ihr China Besuchervisum

Wann für Sie ein China Besuchervisum in Frage kommt

Das China Besuchervisum ist eine Kategorie des Touristenvisums zum Besuch von Freunden und Bekannten im „Land der Mitte“. Der grundlegende Unterschied zum regulären China Touristenvisum im Hinblick auf die Beantragung von China Besuchervisa ist, dass Sie teilweise keine Hotel- und Flugbuchungen vorlegen müssen, vor allem aber einen längeren Aufenthalt in China ermöglicht bekommen.

Es gibt verschiedene Varianten des Besuchervisums:

  1. Sie besuchen Freunde, aber keine Verwandte (Besuchervisum Typ L).
  • Es besteht die Möglichkeit eine einfache Einreise mit 90 Tagen Aufenthaltsdauer zu beantragen oder eine zweifache Einreise für jeweils maximal 60 Tage.
  • Für das Besuchervisum Typ L müssen Sie eine Privateinladung des/der Bekannten und Ihre Flugbuchungen (hin und zurück) vorweisen. Hotelbuchungen entfallen.
  1. Sie besuchen Verwandte, die als Ausländer in China leben (Besuchervisum Typ S2).
  • Voraussetzung: Die Verwandten müssen eine Residence Permit bzw. eine polizeiliche Anmeldung vorweisen können.
  • Sie können entweder eine einfache oder mehrfache Einreise beantragen. Bei beiden ist ein Aufenthalt pro Einreise von jeweils bis zu 90 Tagen möglich.
  • Für das Besuchervisum Typ S2 benötigen Sie eine Einladung des Verwandten sowie einen Verwandtschaftsnachweis (z.B. Kopie der Geburts- und/oder Heiratsurkunde). Sie müssen weder Flug- noch Hotelbuchungen vorzeigen.
  1. Sie besuchen chinesische Verwandte, die auch tatsächlich in China leben (Besuchervisum Typ Q2).
  • Dieses Visum ermöglicht Ihnen eine Mehrfacheinreise innerhalb eines Zeitraumes von 365 Tagen ab der Ausstellung des Visums. Pro Einreise dürfen Sie 90 Tage in China verweilen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie mit der einladenden Person verwandt sind. Das können Sie bspw. mittels einer Kopie der Geburts- und/oder Heiratsurkunde. Außerdem muss selbstverständlich auch beim Besuchervisum Typ Q2 eine Einladung vorgelegt werden. Hotel- und Flugbuchungen möchte die Visastelle hingegen nicht sehen.

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Dokumenten brauchen Sie für Ihr China Visum immer den Original-Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den ausgefüllten Visaantrag. Seit September müssen ausländische Passinhaber, die in Deutschland leben, eine Aufenthaltserlaubnis (Nicht-EU-Bürger) vorweisen.

Weitere Informationen zu den Unterlagen für China Besuchervisa

Das wichtigste Element bei der Beantragung des China Besuchervisum ist die Einladung Ihres Freundes oder Ihrer Bekannten. Diese wird entweder auf einem privaten Briefbogen am PC ausgestellt oder per Hand geschrieben. Adresse und Telefonnummer des Gastgebers müssen darauf ebenso angegeben sein wie der Name der eingeladenen Person/en mit Geburtsdatum sowie der geplante Aufenthaltszeitraum. Es ist nicht mehr notwendig die Passnummer aufzuführen, da es häufig zu Zahlendrehern kam. Die Einladung muss immer aktuell sein; es ist nicht möglich die Einladung von einem vorherigen Aufenthalt zu verwenden. Wichtig ist auch, dass die Einladung vom Gastgeber/der Gastgeberin in China unterschrieben ist. Die einladende Person kann sowohl Chinese/Chinesin oder Deutscher/Deutsche bzw. anderer Staatsangehörigkeit sein.

Die genauen Vorgaben für die verschiedenen Typen eines Besuchervisums unterscheiden sich sehr stark. Weiter oben auf dieser Seite unter „Wann für Sie ein China Besuchervisum in Frage kommt“ finden Sie Details zu den einzelnen Kategorien.

Auf jeden Fall ist Ihrer Bitte um Einreisegenehmigung immer der Visumantrag vollständig ausgefüllt beizulegen sowie der Original-Reisepass mit 6 Monaten Restgültigkeit ab Visabeantragung und zwei freien Seiten. Weiterhin wird von Antragstellern, die zwischen 18 und 65 Jahre alt sind und deren aktueller Reisepass nach 2014 ausgestellt wurde, der vorherige, bereits abgelaufene Pass angefordert. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, besteht die Möglichkeit eine Erklärung zum Passverbleib auszufüllen. Im Zuge dessen muss auch über vorhergehende Auslandsreisen informiert werden.