Ihr China Angehörigenvisum beantragen

Wann Sie ein China Angehörigenvisum beantragen

Um in China Angehörige besuchen zu können, kommen Sie in der Regel mit einem einfachen Besuchervisum aus. Nur wenn der Besuch länger als 60 Tage dauern soll, muss ein China Angehörigenvisum beantragt werden. Dafür muss die Verwandtschaft zu der einladenden Person bei der Visumbeantragung anhand der Vorlage von Geburts- und/oder Heiratsurkunden nachgewiesen werden. Es gelten im Übrigen nur enge Verwandtschaftsverhältnisse. Anders ausgedrückt heißt das, dass Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern und Schwiegereltern von dieser Regelung eingeschlossen sind; Tanten, Cousins, etc. nicht.

Bei den Angehörigenvisa wird zwischen zwei Kategorien unterschieden:
Zum einen gibt es China Angehörigenvisa des Typs Q. Diese ermöglichen in Deutschland lebenden Chinesen und ihren Angehörigen eine vereinfachte Einreise zum Besuch von in China lebenden Verwandten. Zum anderen existiert das Angehörigen Visum China S (S2 Visum China und S1), das deutschen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen den Besuch von Verwandten erleichtern soll, die in China leben oder arbeiten. Eine weitere Unterteilung bei beiden Visumtypen beruht auf der gewünschten Aufenthaltsdauer.

Angehörigenvisum Familie sehen
Verbringen Sie so viel Zeit, wie möglich bei und mit Ihren Liebsten – das Angehörigenvisum gibt Ihnen die Chance dazu.

Die China Angehörigenvisa Q1 und S1

 

Typ Q1 und S1 sind für Aufenthalte gedacht, die länger als 180 Tage dauern sollen. Sie erhalten zuerst China Angehörigenvisa Q1 oder S1 mit einer Gültigkeit von drei Monaten (d.h. Sie können die Reise innerhalb von 90 Tagen nach Visa-Erteilung antreten) und einem Aufenthalt von 30 Tagen. Um den Aufenthalt auszudehnen, müssen Sie Ihr Visum innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der örtlichen Behörde in  eine Aufenthaltsgenehmigung umwandeln lassen. Bitte beachten Sie, dass dafür die Vorlage einiger Originalurkunden notwendig ist, die Sie zuvor in Deutschland beglaubigen lassen müssen. Sobald die Aufenthaltserlaubnis in Ihrem Reisepass ist, können Sie so oft ein- und ausreisen, wie Sie möchten. Die Gültigkeitsdauer von China Angehörigenvisa beträgt in der Regel ein Jahr, kann aber auch für bis zu drei Jahren erteilt werden und lässt sich vor Ablauf in der Regel unkompliziert erneuern.

Für das China Visum Q1 und S1 müssen neben den allgemeinen Antragsunterlagen* wie dem ausgefüllten und unterschriebenen Visum Antrag China, einem Foto (Maße 3 x 4 cm) und dem Pass im Original folgende Unterlagen eingereicht werden:

  1. Verwandtschaftsnachweis wie eine Heirats- oder Geburtsurkunde. Für die Visum Beantragung reicht eine Kopie (wenn Sie Ihren Antrag in Frankfurt am Main einreichen) aus – bei der Umwandlung vor Ort in die Aufenthaltserlaubnis müssen allerdings die Originale beziehungsweise überbeglaubigte Kopien vorgelegt werden. Auch in der Visastelle Berlin wird das Dokument im Original erwartet. Manche China Visum Agenturen bieten einen Service an um die Dokumente für Ihr Angehörigenvisum durch die chinesische Botschaft beglaubigen zu lassen.
  2. Einladung des Verwandten. Diese Einladung muss bestimmten formalen Kriterien entsprechen: Auf ihr muss die Adresse mit Telefonnummer des Verwandten in China stehen. Außerdem muss sie unterschrieben sein. Der Name des Antragstellers bzw. der Antragstellerin muss in der Einladung mit Geburtsdatum erwähnt sein. Die Einladung wird nur bei der Beantragung des Visums in Deutschland vorgelegt, deshalb reicht eine Kopie aus.

 

Die China Angehörigenvisa Q2 und S2

Für einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen Dauer werden die China Angehörigenvisa Q2 und S2 vergeben. Dieser Visumtyp kann mit einmaliger oder zweimaliger Einreise beantragt werden. Bei einmaliger wird das Visum für einen maximal 90-tägigen Aufenthalt ausgestellt, der dann vor Ort in China in der Regel einmal verlängert werden kann, so dass insgesamt 180 Tage möglich sind. Während des Aufenthalts kann nicht aus- und wieder eingereist werden. Eine andere Möglichkeit ist die Beantragung eines Visums mit zweimaliger Einreise und einem Aufenthalt von jeweils 30 oder 60 Tagen. So können Sie während Ihres Aufenthalts einmal aus- und wieder einreisen. Diese Möglichkeit bietet sich an, wenn Sie und Ihre Verwandten während Ihres Aufenthalts zum Beispiel einen Ausflug nach Hong Kong oder Macau unternehmen möchten. Das China Angehörigenvisum Q2 und S2 kann in besonderen Fällen auch zur Mehrfacheinreise beantragt werden. Voraussetzung ist aber, dass zwei frühere Einreisen nach China nachgewiesen werden können.

Für diesen Visumtyp müssen Sie neben den allgemeinen Antragsunterlagen* wie dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag, dem Foto (Maße 3 x 4cm) und dem Reisepass im Original folgende Unterlagen einreichen:

  1. Verwandtschaftsnachweis wie eine Heirats- oder Geburtsurkunde. Bei der Beantragung des Q2 bzw. S2 reicht eine Kopie aus.
  2. Einladung des Verwandten.

Diese Einladung muss bestimmten formalen Kriterien folgen: Auf ihr muss die Adresse mit Telefonnummer des Verwandten in China stehen. Außerdem muss sie unterschrieben sein. Der Name des Antragstellers/der Antragstellerin muss in der Einladung für das China Angehörigenvisum mit Geburtsdatum erwähnt sein. Die Einladung wird nur bei der Beantragung des Visums in Deutschland vorgelegt, deshalb reicht eine Kopie aus.

*Seit September müssen ausländische Passinhaber, die in Deutschland leben, eine Aufenthaltserlaubnis (Nicht-EU-Bürger) vorweisen.