Richtlinien China Visa für Tätige in Werbung, Medien und Religion

Antragsteller und Antragstellerinnen, die in den Bereichen Werbung, Medien oder Religion tätig sind, müssen bei der Beantragung ihrer China Visa folgende Richtlinien beachten:

  1. Die Bearbeitung dauert länger als die Beantragung anderer Visa-Typen.
  2. Es müssen bestimmte Zusatz-Unterlagen eingereicht werden.



Zu 1.: Die reguläre Bearbeitungszeit eines China Visum beträgt drei Werktage.
Dahingegen kann sich die Bearbeitung um mehrere Tage verzögern, insofern jemand entweder in den Bereichen Werbung und Medien oder Religion tätig ist. Eine Angabe, um wie viele Tage genau, lässt sich allerdings nicht treffen. Der Visumantrag wird von den Mitarbeitern der Visastelle an die Botschaft beziehungsweise das zuständige Konsulat weitergeleitet, wo die Entscheidung über die Visa-Erteilung getroffen wird.

Man sollte diesen Umstand in der zeitlichen Planung miteinbeziehen und das chinesische Visum rechtzeitig beantragen. Aber man sollte sich nicht allzu große Sorgen machen – in der Regel wird das Visum nach ein paar Tagen erteilt.


Zu 2.: Für die Beantragung von Visa China für Medien- oder Kirchen-Tätige müssen drei zusätzliche Dokumente eingereicht werden:

  • Ein selbstaufgesetztes Schreiben, in dem der Antragsteller/die Antragstellerin Auskunft über seinen/ihren Beruf gibt. Außerdem müsste bestätigt werden, dass keine journalistischen/missionarischen Tätigkeiten geplant sowie keine weiteren außer den im Reiseplan angegebenen Zwecke geplant sind.
  • Aus dem Reiseplan sollte tagesgenau beschrieben werden, welche Vorhaben in China geplant sind.
  • Aus dem Schreiben des Arbeitgebers müsste hervorgehen, welche Tätigkeit der Antragsteller/die Antragstellerin ausübt und welche Position er/sie dabei innehat. Bei einer Geschäftsreise müsste der Hintergrund erklärt werden. Bei einem privaten Besuch reicht die Bestätigung aus, dass die Reise zu privaten Zwecken erfolgt. 

    Die zusätzlichen Unterlagen müssen unterschrieben sowie mit Adresse und Telefonnummer versehen werden.