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Neue Anforderung für China Studentenvisum

Die Berliner Botschaft fordert derzeit Zusatzdokumente an, wenn ein „großes“ Studentenvisum, also Typ X1, beantragt wird. Konkret muss nun vorab das Formular JW 202 per E-Mail von der chinesischen Universität an die chinesische Botschaft in Berlin verschickt werden. Zusätzlich muss der Antragsteller bei Einreichen der Unterlagen nachweisen, dass diese E-Mail versandt wurde.

Was bei der E-Mail an die China Botschaft zu beachten ist

Ganz wichtig ist, dass der Betreff richtig gewählt wird: JW 202 + Nummer des Dokuments (links oben zu finden) + Nachname, Vorname des Studierenden. Der Nachweis über den Versand der E-Mail kann entweder als Screenshot oder als Ausdruck der verschickten E-Mail nachgewiesen werden. Wenn diese Voraussetzungen nicht stimmen, kann es zu Verzögerungen im Ablauf kommen. Derzeit ist zu empfehlen, schon sehr früh an die Beantragung des X1-Studentenvisums zu denken, um die Reiseplanung nicht durcheinander zu bringen.

Studieren in China Studentenvisum X1
Die Zusatzvorgaben für ein China Studentenvisum führen derzeit häufig zu Verzögerungen im Beantragungsprozess.

Das X1-Studentenvisum für China kurz erklärt

Das X1-Studentenvisum ist für längere Studienaufenthalte in China gedacht und wird ab einem geplanten Aufenthaltszeitraum von über 180 Tagen ausgestellt. Vor Ort muss das Visum innerhalb der ersten 30 Tage in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist es für die längere Zeitspanne gültig und berechtigt zur Mehrfacheinreise.

Praktische Tipps zur Beantragung Ihres China Visums

Wie lange im Voraus sollte das China Visum beantragt werden?

Das China Visum sollte nicht zu knapp vor Abreise beantragt werden. Die Bearbeitung bei den chinesischen Visastellen dauert in der Regel zwar nur etwa vier Werktage, allerdings kann es schnell passieren, dass der Visumantrag nicht den strengen Vorgaben entspricht und abgelehnt wird. In diesem Fall müssten Unterlagen nachgereicht und ein zweiter Anlauf unternommen werden.

Das Visum sollte nicht früher als 3 Monate vor Einreise in das „Land der Mitte“ beantragt werden, denn die meisten Visa-Typen sind 90 Tage gültig. Anders ausgedrückt: nach Visaerteilung haben Sie 90 Tage Zeit chinesischen Boden zu betreten. Die Visastellen empfehlen deshalb – damit die Planung in beide Richtungen nicht zu knapp ist – eine Vorlaufzeit von einem Monat vor Abreise. Dabei sollten Sie aber deutsche und chinesische Feiertage im Blick behalten, denn die Botschaft und Konsulate haben dann geschlossen.

Insbesondere aufwendigere Visa, wie zum Beispiel das China Arbeitsvisum oder das Studentenvisum sollten frühzeitig beantragt werden, denn Sie müssen allerhand Unterlagen dafür zusammensammeln, die teilweise auf dem Postweg zu Ihnen gelangen müssen. Beachten Sie auch, dass oftmals weitere Erklärungen erwünscht sind, wenn Sie in Tätigkeitsfeldern wie Medien, Kirche oder Politik beschäftigt sind.

Der einfachste Weg zur China-Visum-Beantragung

Das Visum für China hat viele Richtlinien und Vorgaben – werden diese nicht eingehalten, wird der Visumantrag abgelehnt.

Bei einigen Visum-Typen müssen Sie eine Reihe zusätzlicher Unterlagen, die teilweise aufwendig zu beschaffen sind, anfordern, ggf. ausfüllen und mit Ihrem Visumantrag für China einreichen.

Für jedes Bundesland ist eine andere Visastelle zuständig. Sie können die Visa für China direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen. Die sogenannten Chinese Visa Application Service Center gibt es in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg und München. Wohnen Sie nicht direkt in der jeweiligen Stadt, sind gegebenenfalls lange Anfahrtswege notwendig. Wartezeiten vor Ort verlängern das Vorhaben. Der Antrag wird direkt am Schalter durch einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der Visastelle geprüft und bei fehlenden Unterlagen und/oder Angaben wieder zurückgegeben. Unter Umständen sind mehrere Versuche notwendig bis der Antrag angenommen wird.

Um solche Fälle zu umgehen, ist die bequemere Möglichkeit, eine Visumagentur mit der China Visum-Beantragung zu beauftragen. Alles in Allem ist dies der einfachste Weg, da der Visumantrag per Post bzw. Kurier an die Agentur geschickt und dort geprüft wird. Sie müssen sich also nicht selbst einlesen, welche Unterlagen für den gewünschten Visum-Typ einzureichen sind. Fehlen notwendige Unterlagen oder Angaben wird der Antragsteller/die Antragstellerin unverzüglich informiert. Die Nachweise können je nachdem telefonisch, per E-Mail oder Post nachgereicht werden. So wird sichergestellt, dass nur komplette Visumanträge den Mitarbeitern der Visastelle vorgelegt werden. Nach Erteilung wird der Pass mit Visum zurück an den Antragsteller/die Antragstellerin geschickt.

Wichtige Antragsunterlagen für Ihr China-Visum

Für die Beantragung eines China Visums müssen immer folgende Antragsunterlagen eingereicht werden:

  • Reisepass im Original (das Visum wird direkt in den Pass geklebt) mit 6 Monaten Restgültigkeit und zwei freien Seiten
  • Visumantrag im Original mit Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin
  • Aktuelles, farbiges, biometrisches Passfoto (ca. 3x4cm, heller und neutraler Hintergrund)
  • Ggf. Meldebescheinigung (EU-Bürger, die in Deutschland leben) und zusätzlich Aufenthaltserlaubnis (Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland leben)

Abhängig davon, was für einen Reisezweck Sie in China verfolgen, müssen Sie dem chinesischen Visumantrag je nach Visa-Typ zusätzliche Unterlagen beifügen:

 

Was beim Ausfüllen des Visumantrags zu beachten ist

Seit dem 10. Mai 2019 gibt es ein neues China Visum-Antragsformular. Die Fehlerquellen sollen mit Einführung des neuen Online-Systems zur Beantragung von China Visa minimiert werden.

Alle Felder des Visumantrags müssen ausgefüllt werden. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel auch als Tourist Ihren Arbeitgeber und als Geschäftsreisender die Privatanschrift angeben müssen. Wichtig ist auch, eine/n Ansprechpartner/in für den Notfall einzutragen. Felder, die nicht zutreffen, werden am besten nicht leergelassen, sondern mit „N/A“ ausgefüllt. Das System weist Sie aber auch darauf hin, wenn etwas unvollständig sein sollte. Pflichtfelder können nicht ignoriert werden.

Beim Vervollständigen sollten Sie besonders achtsam bei den Reisepass-Daten sein, da einige – wie der vollständige Name, das Geburtsdatum sowie die Passnummer – übernommen, auf dem China Visum eingetragen und bei Einreise abgeglichen werden.

Visa-Verlängerung vor Ort

In der Regel können China Visa einmal um den bewilligten Zeitraum verlängert werden. Sie müssen dafür begründen, weshalb Sie ein längeres China Visum benötigen. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Verlängerung bewilligt wird. Grundsätzlich kann ein solcher Antrag vor Ort in China bei der zuständigen Behörde (meist die lokale Polizeidienststelle) gestellt werden. Unter Umständen kann es ein paar Tage dauern bis der Stempel im Pass ist, weswegen Sie sich nicht zu knapp vor Ablauf der genehmigten Aufenthaltsdauer darum kümmern sollten. Für die Verlängerung des Visums sind der Reisepass und gegebenenfalls ein Schreiben der Firma/der Hochschule/der Person, die Sie besuchen, notwendig, aus dem der Grund für den längeren Aufenthalt hervorgeht.