Neue Anforderung für China Studentenvisum

Die Berliner Botschaft fordert derzeit Zusatzdokumente an, wenn ein „großes“ Studentenvisum, also Typ X1, beantragt wird. Konkret muss nun vorab das Formular JW 202 per E-Mail von der chinesischen Universität an die chinesische Botschaft in Berlin verschickt werden. Zusätzlich muss der Antragsteller bei Einreichen der Unterlagen nachweisen, dass diese E-Mail versandt wurde.

Was bei der E-Mail an die China Botschaft zu beachten ist

Ganz wichtig ist, dass der Betreff richtig gewählt wird: JW 202 + Nummer des Dokuments (links oben zu finden) + Nachname, Vorname des Studierenden. Der Nachweis über den Versand der E-Mail kann entweder als Screenshot oder als Ausdruck der verschickten E-Mail nachgewiesen werden. Wenn diese Voraussetzungen nicht stimmen, kann es zu Verzögerungen im Ablauf kommen. Derzeit ist zu empfehlen, schon sehr früh an die Beantragung des X1-Studentenvisums zu denken, um die Reiseplanung nicht durcheinander zu bringen.

Studieren in China Studentenvisum X1
Die Zusatzvorgaben für ein China Studentenvisum führen derzeit häufig zu Verzögerungen im Beantragungsprozess.

Das X1-Studentenvisum für China kurz erklärt

Das X1-Studentenvisum ist für längere Studienaufenthalte in China gedacht und wird ab einem geplanten Aufenthaltszeitraum von über 180 Tagen ausgestellt. Vor Ort muss das Visum innerhalb der ersten 30 Tage in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist es für die längere Zeitspanne gültig und berechtigt zur Mehrfacheinreise.