Ein China Arbeitsvisum (Z-Visum) beantragen
Das Arbeitsvisum (Z-Visum China) wird beantragt, wenn Sie ein geregeltes Beschäftigungsverhältnis in China anstreben. Dies ist meistens bei längeren Aufenthalten von mehr als 180 Tagen der Fall. Für kürzere Aufenthalte, während denen Sie zum Beispiel innerhalb von ein paar Tagen Montagearbeiten durchführen oder einen Geschäftspartner/eine Geschäftspartnerin für Verhandlungen treffen, ist ein China Geschäftsvisum ausreichend.
Erforderliche Unterlagen für China Arbeitsvisa
Neben den allgemeinen Antragsunterlagen* wie dem ausgefüllten und unterschriebenen China Visum Antrag, einem Foto (Maße 3 x 4 cm) und Ihrem Reisepass im Original, brauchen Sie für die Beantragung Ihres China Arbeitsvisum eine Arbeitserlaubnis für China. Ihr chinesischer Arbeitgeber kann diese für Sie beim „Office for Foreign Experts“ besorgen. Da die Arbeitserlaubnis mit einem Barcode versehen ist, reicht es, einen ausgedruckten Scan bei der Visastelle vorzulegen.
Die früher üblichen Einladungen der lokalen Wirtschaftsbehörde (Duly Authorized Unit) und des Arbeitgebers werden nicht mehr verlangt.
Seit 2017 ist es häufig nötig noch einmal persönlich für ein Interview und die Abgabe von Fingerabdrücken bei einem chinesischen Konsulat vorstellig zu werden.
Da die Beschaffung der Arbeitserlaubnis etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten Sie sich frühzeitig darum kümmern. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls für die Ausstellung der Arbeitserlaubnis Zeugnisse von Ihnen verlangt werden und eine Beglaubigung dieser Dokumente notwendig wird. Es können noch einmal sechs bis acht Wochen ins Land ziehen bis Ihnen die beglaubigten Zeugnisse vorliegen, denn diese müssen zum Teil ein mehrstufiges Beglaubigungsverfahren durchlaufen. Wenn Sie bereits vorbeglaubigte Dokumente haben, ist der ganze Vorgang deutlich schneller und kann binnen einer Woche mit einer Endbeglaubigung abgeschlossen werden.
*Seit September müssen ausländische Passinhaber, die in Deutschland leben, eine Aufenthaltserlaubnis (Nicht-EU-Bürger) vorweisen.
Aufenthaltsgenehmigung für das chinesische Arbeitsvisum
Sie erhalten bei Beantragung des Arbeitsvisums für China erst einmal eine Einreiseerlaubnis mit einer Gültigkeit von drei Monaten und einem Aufenthalt von zunächst nur 30 Tagen. Das bedeutet, dass Sie innerhalb von 90 Tagen einreisen und sich innerhalb von 30 Tagen bei einer lokalen Behörde melden müssen, um Ihr Z-Visum in eine Aufenthaltsgenehmigung und damit einhergehend eine Arbeitserlaubnis umwandeln zu lassen. Mit dieser können Sie dann in dem bewilligten Zeitraum so oft aus- und wieder einreisen, wie Sie möchten. Sie dürfen Ihre Arbeitsstelle natürlich bereits antreten bevor Sie beim Meldeamt waren.